Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Benutzungsbedingungen für Fahrzeugwäschen BG Wash GmbH Stand 07.2026

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Benutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Fahrzeugreinigungen und damit zusammenhängende Leistungen der BG Wash GmbH, Am Zuggraben 5, 27798 Hude (Oldb), nachfolgend „BG Wash“ genannt.
  2. Das Leistungsangebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen BG Wash und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskunden gelten nur, wenn BG Wash ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Waschauftrag

  1. Die Darstellung von Leistungen, Preisen und Öffnungszeiten auf der Website, in sozialen Medien, im Google-Unternehmensprofil oder auf Preislisten stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn BG Wash den konkreten Waschauftrag vor Ort annimmt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
  3. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das vom Kunden ausgewählte Waschprogramm, die bei Vertragsschluss geltende Preisliste und etwaige ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
  4. Telefonische oder elektronische Auskünfte über Preise, Wartezeiten oder die technische Waschbarkeit eines Fahrzeugs sind vorbehaltlich einer abweichenden ausdrücklichen Bestätigung unverbindliche Ersteinschätzungen. Die endgültige Annahme des Fahrzeugs erfolgt nach der Sichtprüfung vor Ort.
  5. Ein Anspruch auf sofortige oder taggleiche Durchführung einer Fahrzeugwäsche besteht vor Annahme des konkreten Waschauftrags nicht. Dies gilt auch während der veröffentlichten Öffnungszeiten, insbesondere bei hoher Auslastung, technischen Störungen oder sicherheitsbedingten Einschränkungen.

3. Art und Umfang der Reinigungsleistung

  1. BG Wash erbringt eine fachgerechte Außenreinigung im Umfang des vereinbarten Waschprogramms. Die Reinigung kann je nach Fahrzeug, Fahrzeugzustand und gewählter Leistung eine manuelle Vorwäsche, eine Hochdruckreinigung und eine maschinelle Reinigung mit der Portalanlage umfassen.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, entscheidet BG Wash nach fachlichem Ermessen über die geeignete Reihenfolge und Kombination der Reinigungsverfahren.
  3. Nicht Bestandteil der gewöhnlichen Außenwäsche sind insbesondere:

Innenreinigungen von Fahrerhäusern, Wohnbereichen oder Fahrgasträumen;

Innenreinigungen von Ladeflächen und sonstigen Aufbauten, soweit sie nicht ausdrücklich als Zusatzleistung beauftragt wurden; BG Wash bietet insbesondere Innenreinigungen der Lade- und Kühlbereiche von Kühl-LKW sowie von Mulden an;

Innenreinigungen von Tanks, Silos oder Tiertransportbereichen;

Motor- und Unterbodenwäschen;

Dekontaminationen; Desinfektionsleistungen können gesondert beauftragt werden;

die Beseitigung gefährlicher oder umweltgefährdender Stoffe;

eine gesonderte manuelle Dachwäsche von Wohnmobilen oder Wohnwagen, sofern diese nicht ausdrücklich hinzugebucht wurde.

 

  1. Geschuldet ist eine dem gewählten Waschprogramm, dem Fahrzeugzustand, der Fahrzeugkonstruktion und der Art der Verschmutzung entsprechende Reinigung. Eine Fahrzeugaufbereitung, Politur, Restaurierung oder Herstellung eines neuwertigen optischen Zustands ist nicht geschuldet.
  2. Die Entfernung ungewöhnlicher, chemisch veränderter oder besonders fest anhaftender Rückstände ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Dazu gehören insbesondere:

Beton- und Zementrückstände;

Bitumen, Teer und Farbe;

Baumharz und Klebstoffreste;

Rost und Oxidation;

Kalkablagerungen und chemische Verätzungen;

eingebrannte oder bereits materialverändernde Verschmutzungen.

  1. Eine technische Trocknung des Fahrzeugs ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Leistung ist. Verbleibendes Wasser in Fugen, Anbauten, Spiegeln, Rahmen, Planen oder konstruktionsbedingten Vertiefungen stellt für sich allein keinen Mangel der Waschleistung dar.

4. Annahme und Waschbarkeit von Fahrzeugen

  1. BG Wash reinigt insbesondere LKW, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Transporter, Busse, Wohnmobile, Wohnwagen, Pferdetransporter, Einsatzfahrzeuge und sonstige geeignete Nutz- und Sonderfahrzeuge.
  2. Reine PKW-Wäschen gehören am Standort Hude nicht zum regulären Leistungsangebot.
  3. Grundsätzlich nicht angenommen werden:

Viehtransportfahrzeuge;

Silo- und Tankfahrzeuge;

Fahrzeuge mit austretenden Betriebsstoffen;

Fahrzeuge mit gefährlichen, giftigen, infektiösen, radioaktiven, entzündlichen oder umweltgefährdenden Anhaftungen oder Rückständen;

Fahrzeuge, deren Ladung oder Aufbauten nicht ausreichend gesichert sind;

Fahrzeuge, bei denen Personen oder Tiere während der Wäsche im Lade- oder Transportbereich verbleiben;

Fahrzeuge, deren Abmessungen, Gewicht, technischer Zustand oder Aufbau eine sichere Durchführung nicht zulassen.

  1. BG Wash kann die Annahme eines Fahrzeugs aus sachlichen Gründen verweigern oder die Reinigung auf geeignete Fahrzeugbereiche beziehungsweise ein geeignetes Reinigungsverfahren beschränken. Dies gilt insbesondere bei erkennbaren Beschädigungen, losen Bauteilen, ungeeigneten Aufbauten, frischen Lackierungen oder Folierungen, überhitzten Fahrzeugteilen sowie hygienisch oder technisch bedenklichen Verschmutzungen.
  2. Die Sichtprüfung durch BG Wash erfasst nur äußerlich erkennbare Umstände. Sie stellt keine technische Untersuchung des Fahrzeugs und keine Garantie dafür dar, dass verdeckte Schäden oder Materialschwächen nicht vorhanden sind.

5. Pflichten des Kunden vor der Fahrzeugwäsche

  1. Der Kunde hat die Bedienungs- und Nutzungshinweise des Fahrzeugherstellers für die Fahrzeugwäsche zu beachten.
  2. Der Kunde muss BG Wash vor Beginn der Wäsche auf alle nicht ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten hinweisen, die für die sichere Reinigung von Bedeutung sein können. Dazu gehören insbesondere:

außergewöhnliche Fahrzeugabmessungen;

nicht serienmäßige, empfindliche, beschädigte oder unzureichend befestigte Anbauteile;

Solaranlagen, Satellitenanlagen, Markisen, Fahrradträger, Dachträger und Leitern;

Zusatzscheinwerfer, Rundumkennleuchten, Signalhörner, Spoiler und Windabweiser;

Kameras, Sensoren und sonstige empfindliche technische Einrichtungen;

Magnet- oder Hinweisschilder, Fahnen und abnehmbare Werbeträger;

empfindliche Folierungen, Beschriftungen oder Aufkleber;

hochglanzpolierte oder unbeschichtete Metallflächen;

beschädigte oder poröse Planen, Nähte und Befestigungen;

Vorschäden an Lack, GFK-, Sandwich- oder Kunststoffbauteilen;

frische Lackierungen, Reparaturen, Versiegelungen oder Folierungen;

undichte Fenster, Türen, Dachhauben, Klappen oder Dichtungen;

Materialien, die auf Reinigungschemie oder Hochdruckwasser besonders empfindlich reagieren;

ungewöhnlich heiße Fahrzeug-, Brems-, Motor- oder Abgaskomponenten.

  1. Vor der Einfahrt hat der Kunde insbesondere:

Fenster, Türen, Dachhauben und Lüftungsöffnungen vollständig zu schließen;

Tank-, Wartungs-, Stau- und sonstige Außenklappen sicher zu verriegeln;

Scheibenwischer und automatische Wischer- beziehungsweise Regensensorfunktionen auszuschalten;

Antennen nach Möglichkeit einzufahren oder abzunehmen;

Außenspiegel nach Anweisung des Personals einzuklappen oder in der vorgegebenen Stellung zu belassen;

lose oder abnehmbare Fahrzeugteile zu entfernen oder ausreichend zu sichern;

Planen, Gurte, Seile, Leitern, Werkzeuge und sonstige außenliegende Ausrüstung zu sichern;

Türen, Heckklappen, Ladebordwände und Aufbauten vollständig zu schließen und zu verriegeln;

Kippaufbauten abzusenken und gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern;

sicherzustellen, dass sich keine Personen oder Tiere in nicht freigegebenen Fahrzeug- oder Ladebereichen befinden.

  1. Motor, Zündung, Gangwahl, Feststellbremse und sonstige Fahrzeugfunktionen sind entsprechend den konkreten Anweisungen des Personals einzustellen.
  2. Kann der Kunde eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllen oder bestehen Zweifel an der Waschbarkeit, muss er das Personal vor Beginn der Wäsche darauf hinweisen.
  3. Die vorstehenden Pflichten des Kunden lassen die eigenen Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von BG Wash unberührt.

6. Einfahrt und Durchführung der Wäsche

  1. Die Einfahrt in die Waschhalle und das Positionieren des Fahrzeugs dürfen nur nach Anweisung des Personals erfolgen.
  2. Der Fahrer bleibt für die sichere Bedienung seines Fahrzeugs verantwortlich. Die Haftung von BG Wash für schuldhaft fehlerhafte Anweisungen bleibt unberührt.
  3. Während der Wäsche sind sämtliche Anweisungen des Personals zu befolgen. Eigenmächtiges Einfahren, Umsetzen, Starten oder Bewegen des Fahrzeugs ist nicht gestattet.
  4. BG Wash ist berechtigt, die Wäsche zu unterbrechen, abzubrechen oder einzelne Fahrzeugbereiche von der maschinellen Bearbeitung auszunehmen, wenn sich während der Durchführung ein Sicherheits- oder Beschädigungsrisiko zeigt.
  5. Führt eine solche Änderung zu einer wesentlichen Abweichung von der vereinbarten Leistung, wird der Kunde hierüber informiert. Die gesetzlichen Regelungen zur Vergütung und zu etwaigen Mängelrechten bleiben unberührt.
  6. Der Kunde beziehungsweise Fahrer muss während der Fahrzeugwäsche erreichbar bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

7. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss am Standort veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.
  2. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich öffentlich angegebene Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern können individuelle Angebote und Vereinbarungen Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer enthalten.
  3. Bei Muldenkippern behält sich BG Wash vor, bei einer über das für eine gewöhnliche Außenwäsche zu erwartende Maß hinausgehenden Verschmutzung einen angemessenen Schmutzzuschlag zu berechnen. Die Höhe des Zuschlags wird unter Berücksichtigung des tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Zeit-, Personal-, Wasser- und Reinigungsmittelaufwands nach billigem Ermessen bestimmt und auf dem Kassenbeleg beziehungsweise der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  4. Die Vergütung ist unmittelbar nach der Fahrzeugwäsche fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung über eine Abrechnung auf Rechnung getroffen wurde.
  5. Die Abrechnung auf Rechnung ist nur für zuvor freigeschaltete Kunden möglich. Bei Rechnungskunden ist die Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Beanstandungen der Reinigungsleistung und Nacherfüllung

  1. Der Kunde soll das Reinigungsergebnis nach Abschluss der Wäsche prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst vor Verlassen des Betriebsgeländes mitteilen.
  2. Eine nicht sofortige Beanstandung führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche. Der Kunde soll die Beanstandung jedoch unverzüglich nach Feststellung mitteilen, damit Ursache und Zustand nachvollzogen werden können.
  3. BG Wash ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Reinigungsleistung zu prüfen und innerhalb angemessener Zeit nachzuerfüllen.
  4. Die Nacherfüllung erfolgt regelmäßig durch eine Nachreinigung der betroffenen Fahrzeugbereiche, soweit dies technisch möglich und nicht unverhältnismäßig ist.
  5. Der Kunde soll vor einer kostenpflichtigen Beauftragung eines anderen Unternehmens zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Nacherfüllung einräumen. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige anderweitige Maßnahme zur Schadensvermeidung notwendig ist oder die Nacherfüllung unzumutbar ist.
  6. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

9. Kontrolle und Meldung von Fahrzeugschäden

  1. Der Kunde soll sein Fahrzeug nach Abschluss der Wäsche und vor Verlassen des Betriebsgeländes im Rahmen des Zumutbaren auf äußerlich erkennbare Schäden kontrollieren.
  2. Erkennbare Schäden sollen unverzüglich einem verantwortlichen Mitarbeiter mitgeteilt werden. Nicht unmittelbar erkennbare Schäden sollen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gemeldet werden.
  3. Eine verspätete Schadensmeldung führt nicht automatisch zum Ausschluss von Ansprüchen. Die gesetzlichen Regelungen über Kausalität, Beweisführung, Mitverschulden und Schadensminderung bleiben jedoch unberührt.
  4. BG Wash ist Gelegenheit zu geben, den Schaden zu dokumentieren und das Fahrzeug beziehungsweise die betroffenen Fahrzeugteile zu besichtigen.
  5. Soweit zumutbar, soll der Kunde vor einer Reparatur keine Veränderungen am Schadensbild vornehmen und beschädigte Teile aufbewahren. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Verkehrssicherheit oder zur Verhinderung weiterer Schäden bleiben zulässig.
  6. Die Aufnahme einer Schadensmeldung oder die Erstellung eines Schadensprotokolls stellt kein Anerkenntnis einer Haftung dar.

10. Haftung

  1. BG Wash haftet uneingeschränkt:

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;

im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie;

nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BG Wash auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  2. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Fahrzeugreinigung und die Pflicht, das Fahrzeug im Rahmen der geschuldeten und zumutbaren Sorgfalt vor waschbedingten Schäden zu schützen.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  4. Eine Haftung besteht nicht, soweit der Schaden nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von BG Wash beruht, sondern ausschließlich verursacht wurde durch:

einen bereits vorhandenen oder verdeckten Vorschaden;

eine nicht erkennbare Materialermüdung oder Materialschwäche;

ein nicht ordnungsgemäß befestigtes oder bereits beschädigtes Fahrzeugteil;

eine nicht offengelegte besondere Materialempfindlichkeit;

eine vom Kunden nicht mitgeteilte Undichtigkeit;

die Nichtbeachtung von Hersteller- oder Personalanweisungen;

eine unzutreffende oder unterlassene Information über Fahrzeugbesonderheiten;

ungesicherte Aufbauten, Ausrüstung oder Ladung.

  1. Dies gilt nur, soweit BG Wash den Schaden auch nicht durch eigene zumutbare Prüf-, Hinweis- oder Sicherungsmaßnahmen hätte verhindern müssen.
  2. Ein Mitverschulden des Kunden oder Fahrers wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BG Wash.
  4. Die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz wegen einer mangelhaften Werkleistung werden durch diese Bestimmung nicht über das gesetzlich zulässige Maß hinaus eingeschränkt.

11. Verhalten auf dem Betriebsgelände und Hausrecht

  1. Auf dem Betriebsgelände gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Es ist höchstens Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  2. Markierungen, Verkehrsführungen, Absperrungen und Anweisungen des Personals sind zu beachten.
  3. Nicht freigegebene Arbeits-, Technik- und Maschinenbereiche dürfen nicht betreten werden.
  4. Rauchen, offenes Feuer, das Entsorgen von Abfällen oder Flüssigkeiten, unnötiger Motorenlärm, durchdrehende Reifen und sonstiges gefährdendes Verhalten sind untersagt.
  5. Andere Kunden, Mitarbeiter und Besucher dürfen nicht beleidigt, bedroht, belästigt oder gefährdet werden.
  6. BG Wash kann bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, bei aggressivem Verhalten oder bei einer Gefährdung von Personen, Fahrzeugen oder Betriebseinrichtungen die Leistung verweigern, den Waschvorgang abbrechen und ein Hausverbot aussprechen.
  7. Für schuldhaft verursachte Schäden an Gebäuden, Waschtechnik, Verkehrsflächen oder sonstigen Betriebseinrichtungen haftet der Verursacher nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Betriebsstörungen und höhere Gewalt

  1. BG Wash ist berechtigt, den Betrieb bei technischen Störungen, Strom- oder Wasserausfällen, behördlichen Maßnahmen, extremen Witterungsverhältnissen oder sonstigen nicht sicher beherrschbaren Umständen vorübergehend einzuschränken oder einzustellen.
  2. Wurde eine bereits angenommene Leistung noch nicht oder nur teilweise erbracht, wird eine bereits gezahlte Vergütung für den nicht erbrachten Leistungsteil erstattet.
  3. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in Ziffer 10.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Die BG Wash GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften, die nicht durch Rechtswahl abbedungen werden dürfen, unberührt.
  3. Erfüllungsort für die Fahrzeugreinigung ist der Betriebsstandort der BG Wash GmbH in Hude.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Oldenburg (Oldenburg) Gerichtsstand. BG Wash bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Benutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.